Kanzleigebäude von Kuhlmann & Kollegen in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen in der Abendsonne
Team von Kuhlmann & Kollegen Steuerberatung vor dem Kanzleigebäude
Mitarbeitende von Kuhlmann & Kollegen an ihren Arbeitsplätzen im Kanzleibüro
Luftbild des Kanzleigrundstücks von Kuhlmann & Kollegen in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen

Steuerberatung mit Weitblick.

Seit über 50 Jahren.

Persönliche Beratung, digitale Prozesse und fundierte Lösungen – für Unternehmen, Privatpersonen und Generationen.

Mehr über uns Unsere Leistungen

  • 50+Jahre Erfahrung
  • 2.Generation in Verantwortung
  • PersönlichFeste Ansprechpartner
  • DigitalZusammenarbeit DATEV-Nennung: n. Freigabe
  • VertrauenMandanten aus der Region Mandantenzahl: n. Freigabe
Frontansicht des Kanzleigebäudes von Kuhlmann & Kollegen in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen
Über uns

Vertrauen entsteht durch Erfahrung und Verlässlichkeit.

Unsere Kanzlei wird heute in zweiter Generation geführt. Wir verbinden traditionelles Werteverständnis mit modernen digitalen Lösungen und einem klaren Ziel: Ihre Interessen langfristig zu sichern.

  • Persönliche Ansprechpartner
  • Digitale und effiziente Prozesse
  • Vorausschauende und verständliche Beratung
  • Regionale Verwurzelung in Bad Oeynhausen und Volmerdingsen
Mehr über unsere Kanzlei

50Jahre Erfahrung2. Generation

Die Menschen dahinter

Unser Team – für Sie da.

Ganzes Team ansehen

Namen wie in der Layoutvorlage – Berufsträger, Titel und Rollen stehen unter Freigabevorbehalt. NACH FREIGABE

Portrait eines Berufsträgers von Kuhlmann & Kollegen Steuerberatung

Manfred Kuhlmann

Steuerberater KI-Interim – Bildrechte und Personenzuordnung n. Freigabe

Portrait von Malte Kuhlmann, Kuhlmann & Kollegen Steuerberatung

Malte Kuhlmann

Steuerberater Bildrechte, Berufsbezeichnung und Rolle n. Freigabe

Portrait von Mike Kuhlmann, Kuhlmann & Kollegen Steuerberatung

Mike Kuhlmann

Steuerberater Bildrechte, Berufsbezeichnung und Rolle n. Freigabe

Team von Kuhlmann & Kollegen Steuerberatung vor dem Kanzleigebäude in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen

Gemeinsam für Ihren Erfolg.

Das ganze Team der Kanzlei. KI-Interim – Bildrechte und Personenzuordnung n. Freigabe

Fachbeitrag

E-Rechnung: Pflicht ab 2027

Digitalisierung im Steuerrecht: Was jetzt konkret ansteht.

Digitale Prozesse ansehen

Die Digitalisierung ist im Steuerrecht keine Zukunftsfrage mehr, sondern eine Reihe konkreter Pflichten mit festen Terminen. Wir ordnen ein, was für Unternehmen in Ostwestfalen wirklich zählt – und was Sie sinnvollerweise zuerst angehen.

E-Rechnung: empfangen müssen alle, ausstellen kommt gestaffelt

Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können – unabhängig von der Größe und ohne dass eine Zustimmung nötig wäre. Ein erreichbares E-Mail-Postfach genügt als Empfangsweg.

Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Wichtig: Ein gewöhnliches PDF ist keine E-Rechnung. Verlangt sind strukturierte Formate nach der europäischen Norm EN 16931, in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD.

Dauerhaft ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Umsätze an Privatpersonen.

Rechtsstand: August 2026. Fristen und Ausnahmen können sich ändern – wir prüfen Ihren Einzelfall.

Was das für Ihre Buchhaltung bedeutet

Der Umstieg ist selten ein reines Softwarethema. Er berührt den gesamten Belegweg: Wie kommen Eingangsrechnungen ins Haus, wer gibt sie frei, wo werden sie revisionssicher abgelegt, und wie gelangen sie in die Buchhaltung?

  • Rechnungseingang bündeln statt über mehrere Postfächer verteilen
  • Digitale Freigaben mit klaren Zuständigkeiten
  • Revisionssichere Archivierung statt Ablage im Postfach
  • Schnittstellen zu Warenwirtschaft, Kasse und Zahlungsverkehr

Wer den Belegfluss einmal sauber aufsetzt, spart nicht nur Zeit – die Auswertungen werden auch deutlich aussagekräftiger, weil die Zahlen zeitnah vorliegen.

GoBD und Verfahrensdokumentation

Wo digital gebucht, gescannt oder mit einer elektronischen Kasse gearbeitet wird, erwartet die Finanzverwaltung eine nachvollziehbare Verfahrensdokumentation: Sie beschreibt, welche Systeme im Einsatz sind, wie Belege entstehen, wandern und archiviert werden.

Das ist kein einmaliges Dokument, sondern ein gepflegter Prozess – einrichten, laufend fortschreiben, regelmäßig überprüfen. Gerade in Handwerk und Gewerbe mit Kassenführung lohnt es sich, das vor der nächsten Betriebsprüfung geordnet zu haben.

Unser Rat: in dieser Reihenfolge

  1. Empfang sicherstellen. Prüfen Sie, ob E-Rechnungen zuverlässig ankommen und gelesen werden können.
  2. Belegweg klären. Eingang, Freigabe, Buchung und Archiv als einen zusammenhängenden Ablauf denken.
  3. Ausstellung vorbereiten. Rechtzeitig vor Ihrem Stichtag testen, statt kurz davor umzustellen.
  4. Dokumentation nachziehen. Verfahrensdokumentation parallel aufbauen, nicht nachträglich.

Digitalisierung besprechen

Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachliche Freigabe durch die Kanzlei ausstehend

Das sagen unsere Mandanten

Platzhalterzitat – Mandantenstimmen werden erst nach Freigabe der Bewertungen veröffentlicht.

Bewertungen: NACH FREIGABE

Blick über Felder auf Bad Oeynhausen-Volmerdingsen mit dem Wiehengebirge im Hintergrund
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