Manfred Kuhlmann
Steuerberater KI-Interim – Bildrechte und Personenzuordnung n. Freigabe
Seit über 50 Jahren.
Persönliche Beratung, digitale Prozesse und fundierte Lösungen – für Unternehmen, Privatpersonen und Generationen.
Acht Themenfelder, ein Anspruch: Beratung, die zu Ihrer Situation passt – ob Betrieb, Praxis, Gründung oder privates Vermögen. Wählen Sie Ihren Einstieg. Bildmotive: KI-Interim – Bildrechte-Freigabe offen
Buchhaltung, Jahresabschlüsse, Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Begleitung.
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Steuererklärungen, Vermögensplanung, Immobilien und Vorsorgekonzepte.
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Von der Idee bis zum Erfolg – wir begleiten Sie auf Ihrem ganzen Weg.
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Vermietung, Verkauf, Bewertung und steueroptimierte Gestaltung.
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Branchenlösungen, Lohnbuchhaltung und rechtssichere Prozesse.
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Spezialisierte Beratung für Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten und Apotheken.
Mehr erfahren Branchenfokus: n. Freigabe
Individuelle Lösungen für Selbstständige und kreative Köpfe.
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Unternehmensnachfolge, Erbschaft, Schenkung und Vermögensplanung.
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Unsere Kanzlei wird heute in zweiter Generation geführt. Wir verbinden traditionelles Werteverständnis mit modernen digitalen Lösungen und einem klaren Ziel: Ihre Interessen langfristig zu sichern.
50Jahre Erfahrung2. Generation
Namen wie in der Layoutvorlage – Berufsträger, Titel und Rollen stehen unter Freigabevorbehalt. NACH FREIGABE
Steuerberater KI-Interim – Bildrechte und Personenzuordnung n. Freigabe
Steuerberater Bildrechte, Berufsbezeichnung und Rolle n. Freigabe
Steuerberater Bildrechte, Berufsbezeichnung und Rolle n. Freigabe
Das ganze Team der Kanzlei. KI-Interim – Bildrechte und Personenzuordnung n. Freigabe
E-Rechnung: Pflicht ab 2027
Die Digitalisierung ist im Steuerrecht keine Zukunftsfrage mehr, sondern eine Reihe konkreter Pflichten mit festen Terminen. Wir ordnen ein, was für Unternehmen in Ostwestfalen wirklich zählt – und was Sie sinnvollerweise zuerst angehen.
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen elektronische Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können – unabhängig von der Größe und ohne dass eine Zustimmung nötig wäre. Ein erreichbares E-Mail-Postfach genügt als Empfangsweg.
Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen: Ab dem 1. Januar 2027 sind Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz verpflichtet, ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle inländischen B2B-Umsätze. Wichtig: Ein gewöhnliches PDF ist keine E-Rechnung. Verlangt sind strukturierte Formate nach der europäischen Norm EN 16931, in der Praxis XRechnung oder ZUGFeRD.
Dauerhaft ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise und Umsätze an Privatpersonen.
Rechtsstand: August 2026. Fristen und Ausnahmen können sich ändern – wir prüfen Ihren Einzelfall.
Der Umstieg ist selten ein reines Softwarethema. Er berührt den gesamten Belegweg: Wie kommen Eingangsrechnungen ins Haus, wer gibt sie frei, wo werden sie revisionssicher abgelegt, und wie gelangen sie in die Buchhaltung?
Wer den Belegfluss einmal sauber aufsetzt, spart nicht nur Zeit – die Auswertungen werden auch deutlich aussagekräftiger, weil die Zahlen zeitnah vorliegen.
Wo digital gebucht, gescannt oder mit einer elektronischen Kasse gearbeitet wird, erwartet die Finanzverwaltung eine nachvollziehbare Verfahrensdokumentation: Sie beschreibt, welche Systeme im Einsatz sind, wie Belege entstehen, wandern und archiviert werden.
Das ist kein einmaliges Dokument, sondern ein gepflegter Prozess – einrichten, laufend fortschreiben, regelmäßig überprüfen. Gerade in Handwerk und Gewerbe mit Kassenführung lohnt es sich, das vor der nächsten Betriebsprüfung geordnet zu haben.
Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Fachliche Freigabe durch die Kanzlei ausstehend
Platzhalterzitat – Mandantenstimmen werden erst nach Freigabe der Bewertungen veröffentlicht.
Bewertungen: NACH FREIGABE
In einem persönlichen Gespräch klären wir Ihre Situation, Ihre Fragen und den möglichen Umfang der Zusammenarbeit. Terminvereinbarung telefonisch oder online.
Hilfreich sind die letzten Steuerbescheide, aktuelle Auswertungen und – falls vorhanden – Unterlagen Ihres bisherigen Beraters. Eine Checkliste stellen wir Ihnen bereit.
Ja. Belege können digital übermittelt werden, Auswertungen erhalten Sie über ein geschütztes Mandantenportal. Auf Wunsch arbeiten wir weiterhin auch mit Papierbelegen.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, klare Abläufe und kurze Reaktionszeiten – persönlich vor Ort oder digital, ganz wie es zu Ihnen passt.
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